Strategische Grundsätze und Prinzipien

 

1    Rollenverständnis der NÖKU-Holding innerhalb der NÖKU-Gruppe

Die Trennung der drei wesentlichen Funktionen der NÖKU-Holding in die folgenden drei Bereiche ist eine notwendige Voraussetzung und muss entsprechend kommuniziert bzw. transparent gemacht werden:

  • Strategisch-inhaltliche Steuerung (siehe …)
  • Wirtschaftliche Steuerung und Richtlinienkompetenz (insbesondere Fördermittelverteilung aufgrund des NÖKU-Fördervertrages, Budgetierungs- und Bilanzierungsrichtlinien, einheitliche Wirtschaftsprüfung etc.)
  • Dienstleistungsfunktion (siehe …)

StratGrundsätze
©iStock.com/FooTToo

2    Wirtschaftliche Steuerung und Richtlinienkompetenz der NÖKU-Holding

  • Im Bereich der Richtlinienkompetenz der NÖKU-Holding ist es ein Gebot der Stunde, das Ausmaß und den Inhalt der Regelungen so zu dimensionieren und zu formulieren, dass sich deren Sinnhaftigkeit einfach erschließt und die Richtlinien praktikabel umsetzbar sind. Daher sind die wichtigen Prozesse und die wesentlichen Standards klar, transparent und verständlich zu definieren und zu formulieren.
  • Die NÖKU-Gruppe definiert sich nicht mehr primär über wirtschaftliches Handeln, sondern zunehmend über die künstlerischen und wissenschaftlichen Inhalte ihrer Betriebe. Wirtschaftliche und organisatorische Professionalität sind selbstverständliche Grundvoraussetzungen, deren Optimierung ständig intern vorangetrieben wird, aber in der Kommunikation nach außen nicht mehr betont werden müssen.

3    Rollenverständnis des Landes Niederösterreich und der NÖKU-Gruppe sowie Schnittstellendefinition

Das Land Niederösterreich ist wichtigster strategischer Partner der NÖKU-Gruppe und setzt zahlreiche kulturpolitische Initiativen. Zwischen dem Land Niederösterreich und der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. besteht ein unbefristeter Fördervertrag. Daher ist die Definition der Schnittstellen und die Klarheit im Rollenverständnis zwischen Land Niederösterreich und NÖKU-Gruppe vor allem in folgenden Dimensionen ganz besonders wichtig:

  • Vereinbarung zwischen Land Niederösterreich und NÖKU-Gruppe über kulturpolitische Zielsetzungen und strategisch-inhaltliche Steuerungsthemen (Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in regelmäßiger Abstimmung zwischen Abteilung Kunst und Kultur und NÖKU-Gruppe.)
  • die vertragskonforme und transparente Fördervertragsabwicklung
  • die Sammlungen des Landes Niederösterreich als inhaltliche Grundlage für den Betrieb diverser NÖKU-Töchter über zu definierende, neue sogenannte Optionsverträge
  • teilweise die Bereitstellung von künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Leiterinnen und Leitern durch das Land Niederösterreich an NÖKU-Betriebe (v.a. im Zusammenhang mit Landessammlungen bzw. Landesliegenschaften)
  • kulturtouristische Angebotserstellung für die Marke Niederösterreich

Mein Besuch

0 Einträge Eintrag

Voraussichtliche Besuchszeit

Liste senden